AGBs

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmen das vertragliche Verhältnis zwischen Fast Paul, Medico-Praxis, und den Patientinnen und Patienten, sofern keine abweichenden Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden

Vertragsgegenstand

Ziel des Behandlungsvertrags ist die osteopathische und komplementärmedizinische Betreuung der Patientin oder des Patienten im Rahmen der heilpraktischen Tätigkeit der Praxis. Die Praxis erbringt ihre Leistungen durch Aufklärung, Beratung, Diagnosestellung und Therapie des Patienten. Dabei wird kein Heilversprechen gegeben, und ein bestimmter Heilerfolg kann nicht garantiert werden.

Abrechnung der Behandlung und Rechnungsstellung

Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Leistungen, die im Gebührenverzeichnis nicht aufgeführt sind, werden analog zu vergleichbaren Leistungen abgerechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Behandlung. Bei längeren Behandlungen kann die Praxis nach eigenem Ermessen entweder eine Rechnung für den gesamten Behandlungszeitraum oder für einzelne Behandlungsphasen ausstellen. Wir behalten uns das Recht vor, die Bezahlung vor Beginn der Behandlung zu verlangen. Ansonsten sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und müssen rechtzeitig überwiesen werden.

Behandlungsvertrag und Erstattungsansprüche der Patientin/des Patienten gegenüber Dritten

Der Behandlungsvertrag wird zwischen der Patientin/dem Patienten und der Praxis geschlossen und verpflichtet die Patientin/den Patienten zur Begleichung der fälligen Honorare. Der Vertrag ist unabhängig von den individuellen Versicherungsverhältnissen der Patientin/des Patienten oder etwaigen Erstattungsansprüchen gegenüber der Krankenversicherung oder anderen Dritten (z. B. Beihilfe). Da sich die Tarife der Krankenversicherungen in ihrem Leistungsumfang erheblich unterscheiden, muss die Patientin/der Patient vor der Behandlung selbst mit der eigenen Krankenversicherung klären, ob eine Erstattung möglich ist. Zur Klärung kann vor der Behandlung die Erstellung eines Kostenvoranschlags vereinbart werden. Die Praxis führt keine direkten Abrechnungen mit Dritten durch und kann keine Stundung von Zahlungen aufgrund von Prüfungen oder eventuellen Zahlungsmodalitäten Dritter gewähren. Der Umfang der Behandlungsleistungen ist nicht auf erstattungsfähige Leistungen beschränkt. Auskünfte und Bescheinigungen im Zusammenhang mit Erstattungsansprüchen gegenüber Dritten werden ausschließlich auf Anforderung der Patientin/des Patienten und nur ihm gegenüber kostenpflichtig erteilt.

Labor

Eventuell anfallende Laborkosten sind separat zu entrichten.

Kündigung des Behandlungsvertrages

Der Behandlungsvertrag kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Eine Kündigung zur Unzeit durch die Praxis ist jedoch nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund besteht insbesondere, wenn die Patientin/der Patient erforderliche Anamnese- oder Diagnoseinformationen nicht, falsch oder absichtlich unvollständig bereitstellt, wenn die Praxis aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus rechtlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf, oder wenn es Umstände gibt, die einen Gewissens- oder Interessenkonflikt auslösen könnten.

Terminvereinbarung und Absagen/Änderungen von Terminen

Die Praxis arbeitet mit festen Terminvereinbarungen nach einem Bestellsystem: Die vereinbarte Zeit ist ausschließlich für die jeweilige Patientin oder den Patienten reserviert. Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder wahrgenommen, kann während dieser Zeit kein anderer Patient behandelt werden, was zu einem Verdienstausfall führt. Dies gilt entsprechend auch für Verspätungen.

Wenn ein vereinbarter Termin von der Patientin oder dem Patienten nicht wahrgenommen oder nicht spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin abgesagt oder verlegt wird, verpflichtet sich die Patientin oder der Patient, eine Ausfallpauschale als Schadensersatz zu zahlen. Sollte der Termin anderweitig vergeben werden können, entfällt die Zahlung der Ausfallpauschale.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausfallpauschale nicht von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen wird und von der Patientin oder dem Patienten selbst zu zahlen ist.

Patientenakte; Vertraulichkeit der Behandlung

Die Praxis führt eine digitale Patientenakte. Für die Einsichtnahme und Erstellung von Abschriften gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für elektronische Abschriften wird eine Kostenpauschale von 25 € erhoben. Die Patientendaten werden streng vertraulich behandelt, und alle Beschäftigten oder Beauftragten der Praxis sind verpflichtet, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Verschwiegenheitserklärung zu unterzeichnen. Informationen an Dritte werden nur mit der Zustimmung der Patientin oder des Patienten weitergegeben, es sei denn, gesetzliche Verpflichtungen (z. B. nach dem Infektionsschutzgesetz) erfordern es zwingend oder es ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der Praxis notwendig. Sollte die Einholung einer Zustimmung nicht rechtzeitig möglich sein, kann eine Auskunft auch dann erteilt werden, wenn sie im Interesse der Patientin oder des Patienten liegt und deren mutmaßlichem Willen entspricht.

Streitschlichtung

Wir sind nicht verpflichtet oder bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.